MobilityPoints Programm -Teilnahmebedingungen

1.    Geltungsbereich der Teilnahmebedingungen 

1.1.    Diese Teilnahmebedingungen gelten ausschließlich für die Teilnahme am MobilityPoints Programm (wie in Punkt 4 beschrieben) der WIENER LOKALBAHNEN GmbH, FN 128256m ("WLB").

2.    Allgemeines

2.1.    Die Teilnahme am MobilityPoints Programm der WLB ist kostenlos.

2.2.    Mobility Points sind nicht übertragbar, weder entgeltlich noch unentgeltlich. Mobility Points können nicht in bar eingelöst werden und dürfen nicht für andere, als die in diesen Teilnahmebedingungen (Punkt 4) bestimmten Zwecke verwendet werden. 

2.3.    Die allgemeinen Teilnahmebedingungen sind jederzeit unter www.wlb.at/mobilitypoints_datenschutz abrufbar.

3.    Voraussetzungen für die Teilnahme am MobilityPoints Programm

3.1.    Das MobilityPoints Programm steht Einzelpersonen (im folgenden "Kund*innen"), die folgende Voraussetzunten erfüllen, zur Verfügung: 

a.    natürliche Personen mit Mindestalter von 18 Jahren im Zeitpunkt der Anmeldung zum MobilityPoints Programm die ihren Hauptwohnsitz im Europäischen Wirtschaftsraum haben;

b.    auf die Kund*in registrierte und aktiv angemeldete easymobil-App der WLB (Registrierung über die easymobil-App);

c.    aktive Anmeldung zum MobilityPoints Programm. 

Aktive Anmeldung bedeutet die aufrechte (unwiderrufene) Zustimmung zu bzw. Annahme der Teilnahmebedingungen für das MobilityPoints Programm.

3.2.    Beim Ersteinstieg in die Applikation können Kund*innen, die die oben festgelegten Bedingungen nach Punkt 3.1 a. und erfüllen, den Teilnahmebedingungen für das MobilityPoints Programm zustimmen.

4.    Ausgestaltung des MobilityPoints Programms

4.1.    Aufbau des Programms: Nutzer*innen der easymobil App der WLB haben die Möglichkeit, im Rahmen der Teilnahme am MobilityPoints Programm, mit dem Kauf einer sammelfähigen Fahrkarte über easymobil Mobility Points zu sammeln. Das MobilityPoints Programm ist in Form von zeitlich-befristeten Vorteilsangeboten ausgestaltet, die die Kund*innen bei Erreichen einer bestimmten Anzahl von Mobility Points in Anspruch nehmen können. 

4.2.    Klargestellt wird, dass die Vorteilsangebote von Partnerunternehmen stammen und keine Leistungen der WLB darstellen. Die WLB ist bemüht, aber nicht verpflichtet weitere Partner zu akquirieren. 

4.3.    Mobility Points sammeln: Kund*innen erhalten automatisch Mobility Points gutgeschrieben, wenn sie sammelfähige Fahrkarten über die easymobil-App kaufen. Die Anzahl der erreichten Mobility Points ist in der easymobil-App ersichtlich. Für zehn Cent erhalten die Kund*innen 1 Mobility Point. Kund*innen erhalten nur für tatsächlich ausgegebene Euros Mobility Points. Bei Anwendung von Ermäßigungen wird nur der reduzierte Endbetrag für die MobilityPoints Berechnung verwendet. 

4.4.    Einlösen der Mobility Points: Mobility Points können von den Kund*innen bei Erreichen bestimmter Punkteschwellen für jeweils zeitlich begrenzte Vorteilsangebote der Partner (zB Gutscheine für Rabatte, Gutschriften, Aktionen etc.) eingelöst werden. Diese Vorteilsangebote können bei am MobilityPoints Programm teilnehmenden Unternehmen von den Kund*innen in Anspruch genommen werden.  Bei Einlösung des Gutscheins kommt der diesbezügliche Vertrag ausschließlich zwischen dem jeweiligen Partner und der Kund*in zustande.

4.5.     Die Vorteilsangebote (Rabatte, Gutschriften, Aktionen etc.) verlieren ihre Gültigkeit automatisch 12 Monaten nach dem Einlösen der Mobility Points, sofern im jeweiligen Vorteilsangebote keine andere Gültigkeitsdauer festgelegt ist.  

5.    Technische Verfügbarkeit

5.1.    Wartungen und Updates der IT-Systeme, die dem Betrieb zugrunde liegen (inklusive Website und Applikation) werden nach Möglichkeit ohne Betriebsstörung durchgeführt. Soweit der Betrieb eingeschränkt oder gar nicht erfolgen kann, wird die WLB dies vorab ankündigen und sich bemühen, die Dauer der Betriebseinschränkung auf den jeweils notwendigen Zeitraum zu begrenzen. 

6.    Datenschutz

6.1.    Informationen darüber, wie WLB personenbezogene Daten der Kund*innen im Rahmen des MobilityPoints Programms verarbeitet, finden sich in der spezifischen Datenschutzerklärung der WLB für das MobilityPoints Programm, sowie weitere Informationen unter www.wlb.at/datenschutz. 

7.    Kündigung

7.1.    Kund*innen können die Teilnahme am MobilityPoints Programm jederzeit mit sofortiger Wirkung kündigen bzw. ab- und anmelden. Dies ist direkt in der easymobil App möglich oder der WLB schriftlich an kundenservice@wlb.at mitzuteilen.

7.2.    Wenn Kund*innen ihr persönliches easymobil Kundenkonto schließen, wird die damit verbundene Teilnahme am MobilityPoints Programm ebenfalls automatisch beendet, weil das easymobil Kundenkonto für die Teilnahme technisch notwendig ist.

7.3.    Bei Beendigung der Teilnahme an dem MobilityPoints Programm bleiben alle bis zu diesem Zeitpunkt gesammelten Mobility Points wie bei aktiver Teilnahme an dem MobilityPoints Programm erhalten. Kund*innen haben ab diesem Zeitpunkt keinen Anspruch auf Erhalt von weiteren Vorteilsangeboten. Dies gilt auch, wenn eine Mobility Points Schwelle bereits erreicht ist, ein entsprechende Vorteilsangebot (Gutschein) aber noch nicht in Anspruch genommen wurde. 

7.4.    Solange es das MobilityPoints Programm gibt, können sich Kund*innen jederzeit – sofern die Kündigung nicht seitens der WLB erfolgte -- wieder neu zur Teilnahme am MobilityPoints Programm anmelden. Ein Übertrag von bereits gesammelten Mobility Points aus einer früheren Teilnahme am MobilityPoints Programm ist nicht möglich.

7.5.    Die WLB kann die Teilnahme der Kund*in am MobilityPoints Programm mit einer Frist von 3 Monaten jederzeit ordentlich kündigen. Innerhalb dieser Kündigungsfrist können Kund*innen weiterhin Mobility Points sammeln und Vorteilsangebote in Anspruch nehmen. Mit Ablauf der Kündigungsfrist verfallen jedoch alle noch bestehenden Mobility Points. Vorteilsangebote, die vor Ende der Kündigungsfrist eingelöst wurden, bleiben entsprechend der Gültigkeitsdauer gültig.

7.6.    Weiters kann WLB das Vertragsverhältnis beenden und Kund*innen von der Teilnahme am MobilityPoints Programm abmelden, wenn innerhalb der letzten 18 Monate keine Mobility Points gutgeschrieben wurden. Dabei werden noch vorhandene Mobility Points gelöscht.

7.7.    WLB kann aus wichtigem Grund jederzeit außerordentliche Kündigung in schriftlicher Form (z.B. via E-Mail) aussprechen. Ein wichtiger Grund liegt für WLB insbesondere in folgenden Fällen vor.

  • Schwerwiegender Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen des MobilityPoints Programms und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der WLB
  • Missbrauch und Manipulation des MobilityPoints Programms
  • Falschangaben durch Kund*innen

In diesem Fall gehen alle bis zu diesem Zeitpunkt gesammelten Mobility Points verloren. Kund*innen haben keinen weiteren Anspruch auf den Erhalt von Mobility Points. Im Fall einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund behält sich WLB die Geltendmachung sämtlicher ihr dadurch entstandenen Schäden vor.

8.    Einstellen des MobilityPoints Programms

8.1.    WLB behält sich das Recht vor, das MobilityPoints Programm unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten einzustellen oder durch ein anderes Programm zu ersetzen. Über das Einstellen oder den Ersatz werden Kund*innen rechtzeitig informiert. Mobility Points können bis zum Einstellen des Programms eingelöst werden.

9.    Haftung

9.1.    Die Haftung der WLB für Schäden und/oder sonstige Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit der Nutzung des MobilityPoints Programms, an denen WLB nur leichtes Verschulden trägt, ist ausgeschlossen. Diese Beschränkung gilt auch für Erfüllungsgehilfen der WLB. 

9.2.    Kund*innen haften für Falschangaben oder die missbräuchliche Nutzung und daraus entstandene Schäden. Außerdem können Kund*innen diesfalls dauerhaft vom MobilityPoints Programm ausgeschlossen werden. 

9.3.    WLB kann keine ununterbrochene Verfügbarkeit des angebotenen Mobility Service Programm gewährleisten, da die notwendigen technischen Voraussetzungen für Internetdienste und Telekommunikation außerhalb unseres Einflussbereichs liegen. WLB übernimmt daher keine Haftung, falls die Online-Services zeitweilig nicht verfügbar sind. Selbiges gilt für notwendige Wartungszeiträume.

9.4.    WLB haftet nicht für Ansprüche, die der Kund*in aus einem Vertragsverhältnis mit einem Partner zustehen, es sei denn, diese Ansprüche sind auf ein schuldhaftes und rechtswidriges Verhalten von WLB zurückzuführen. Informationen zu Gutschein-Angeboten der Partner stellt WLB (ungeprüft) zur Verfügung. Die Verantwortung für den Inhalt solcher Informationen, die Gutschein-Angebote und deren Verfügbarkeit liegt ausschließlich bei den jeweiligen Partnern.

10.    Änderung der Teilnahmebedingungen

10.1.    WLB behält sich das Recht vor, diese Teilnahmebedingungen einseitig zu ändern, um aufsichtsrechtlichen, gerichtlichen oder behördlichen Vorgaben zu entsprechen oder um Entwicklungen der Rechtsprechung, Gesetzesänderungen oder technische Weiterentwicklungen zu berücksichtigen. Voraussetzung für diese Änderungen ist, dass die Änderungen sachlich gerechtfertigt sind und nur geringfügige Auswirkungen auf die gewohnte Teilnahme der die Kund*innen am MobilityPoints Programm haben. WLB informiert über diese Änderungen und die entsprechenden Gründe spätestens 4 Wochen vor Inkrafttreten über die von den Kund*innen angegebene Kontaktdaten.


10.2.    Über andere Änderungen der Teilnahmebedingungen der Mobility Points-Programm informiert WLB ebenfalls schriftlich über die im jeweiligen Kundenkonto hinterlegte E-Mailadresse spätestens 4 Wochen vor Inkrafttreten der Änderungen ("Änderungsschreiben"). Sofern den Änderungen nicht innerhalb von 4 Wochen, nachdem das Änderungsschreiben zugestellt wurde, schriftlich widersprochen wird, gelten die Änderungen als angenommen. Im Änderungsschreiben wird über die vierwöchige Widerspruchsfrist, das Widerspruchsrecht und die Wirkung eines unterbliebenen Widerspruchs als Zustimmung zur AGB-Änderung informieren. Falls Kund*innen widersprechen, hat die WLB die Möglichkeit die Teilnahme am MobilityPoints Programm ordentlich unter Einhaltung der Kündigungsfristen zu beenden. Kund*innen können mit Beendigung der Teilnahme keine neuen Mobility Points sammeln – bereits erreichte Mobility Points können aber weiterhin nach Maßgabe dieser Teilnahmebedingungen genutzt werden.

11.    Sonstige Bestimmungen, anwendbares Recht und Gerichtsstand

11.1.    Die Teilnahmebedingungen des MobilityPoints Programms treten neben die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der WLB, für den online Ticketshop und die easymobil App, in der jeweils geltenden Fassung.

11.2.    Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam und/oder nichtig sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall, die unwirksamen und/oder nichtigen Bestimmungen durch im wirtschaftlichen, technischen und rechtlichen Erfolg möglichst gleichkommende Bestimmungen zu ersetzen.

11.3.    Soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen, gilt österreichisches materielles Recht; die Anwendung der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.

11.4.    Für alle aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten entscheidet das am Sitz der WLB sachlich zuständige Gericht. Dies gilt nicht für Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes, die zur Zeit der Klageerhebung im Inland einen Wohnsitz, den gewöhnlichen Aufenthalt oder den Ort der Beschäftigung haben.