Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Wiener Lokalbahnen GmbH ist bemüht, ihre Websites im Einklang mit dem Wiener Antidiskriminierungsgesetz, LGBl. 35/2004 idgF, zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ABl. L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.wlb.at

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der unten aufgeführten Unvereinbarkeiten und oder Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1“ entsprechend der geltenden harmonisierten europäischen Norm „Europäischer Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03)“ vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die Webseite der Wiener Lokalbahnen GmbH enthält ältere Applikationen und Anwendungen, welche teilweise nicht bzw. noch nicht vollständig barrierefrei umgesetzt sind. Die Wiener Lokalbahnen GmbH ist aber bestrebt, die Informationen bestmöglich barrierefrei anzubieten. Neue Applikationen beziehungsweise Erweiterungen werden barrierefrei umgesetzt. Ältere Applikationen werden überarbeitet beziehungsweise in Quartal 1 / 2021 abgelöst.

Unvereinbarkeit mit Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus genannten Gründen nicht barrierefrei:

1.1 Textalternativen
Erfolgskriterium (1.1.1 Non-text Content)
Einige Bilder haben keinen Alternativ-Text

1.3 Anpassbarkeit
Erfolgskriterium
(1.3.1 Info and Relationships)

• Einige Texte sind keiner Seitenregion zugeordnet
• Überschriften sind nicht strukturiert
• Leere Überschriften
• Der Tabellenzelle fehlt der Kontext
• Containerelement ist leer
• Gewisse aria-Rollen benötigen passende Elemente

1.4 Unterscheidbarkeit
Erfolgskriterium
(1.4.1 Use of Color)

Farbe wird nicht als einziges visuelles Mittel benutzt, um Informationen zu vermitteln, eine Handlung zu kennzeichnen

Erfolgskriterium (1.4.4 Resize Text)

Text wird abgeschnitten, wenn seine Größe verändert wird

Erfolgskriterium (1.4.12 Text Spacing)

Bei Änderung der Text Spacing Eigenschaft gehen keine angezeigten Informationen verloren

2.1 Tastatur
Erfolgskriterium
(2.1.1 Keyboard)

Auswahl von Elementen mittels Tastatur nicht möglich

Erfolgskriterium (2.1.2 No Keyboard Trap)

Kein Fokus-Trap in der Mobilen Navigation

2.4 Navigierbarkeit
Erfolgskriterium
(2.4.4 Link Purpose (In Context))

Einige Links verfügen über keinen Alternativtext

4.1 Kompatibilität
Erfolgskriterium
(4.1.2: Name, Role, Value)

Interaktive Elemente benötigen einen lesbaren Text

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Grundlage für das Statement: Manuelle und automatisierte Accessibility-Evaluierung von Samples der Webseite www.wlb.at (Mai 2023)
Diese Erklärung wurde zuletzt am 4. Mai 2023 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Sollten Sie auf www.wlb.at Barrieren finden, können Sie diese melden und somit helfen, das Webservice der Wiener Lokalbahnen GmbH weiter zu verbessern. Wenden Sie sich hierfür gerne an:

Beauftragte für Barrierefreiheit
Verena Fichtinger
Purkytgasse 1B
1230 Wien
Tel: +43 (664) 6238879
E-Mail

Verantwortlich für diese Seite:
WIENER LOKALBAHNEN GMBH
Purkytgasse 1B
1230 Wien
Tel: +43 1 90444
E-Mail

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierungen wenden. Die Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierungen nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Kontaktformular der Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierungen

Diese Beschwerden werden von der Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierungen dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Wiener Antidiskriminierungsgesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch das Land oder die Gemeinde Wien oder einer dem Land oder der Gemeinde Wien zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Bei berechtigten Beschwerden hat die Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierungen gegenüber der betroffenen Dienststelle der Stadt Wien beziehungsweise gegenüber den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren

Sind Sie von einer vermuteten Diskriminierung im Hinblick auf mangelnde Barrierefreiheit selbst betroffen, unterstützt Sie die Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierungen durch Information und Beratung über Möglichkeiten der Rechtsverfolgung.